Mietbedingungen

B2Carlease

Mietbedingungen

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B2Carlease

Mietbedingungen

Um ein Fahrzeug bei B2Carlease zu mieten, müssen unsere Mieter die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens 21 Jahre alt sein,
  • Seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Bei Führerscheinen ohne lateinisches Alphabet muss zusätzlich ein internationaler Führerschein vorgelegt werden.
  • Eine gültige Kreditkarte auf den eigenen Namen besitzen, die seit mindestens 6 Monaten genutzt wird,
  • Die je nach Fahrzeuggruppe erforderlichen Bonitätskriterien erfüllen.

Die Mietdauer wird auf Basis von 24 Stunden berechnet. Nach Ablauf von 24 Stunden wird eine Toleranz von 2 Stunden gewährt. Verspätungen bis zu 2 Stunden werden nicht berechnet. Verspätungen von mehr als 2 Stunden werden als voller Miettag zuzüglich möglicher Zusatzleistungen berechnet.

Im Mietpreis enthalten sind ein nicht abwählbares Schutzpaket, die Mehrwertsteuer sowie eine begrenzte Nutzung von 500 km pro Tag.

Kilometergrenzen

Economy-, Mittel- und Oberklassefahrzeuge: 500 km pro Tag bis 7 Tage, 4.000 km insgesamt zwischen 8 und 30 Tagen und 100 km pro zusätzlichem Tag nach 30 Tagen. Premiumfahrzeuge: 400 km pro Tag bis 7 Tage, 3.000 km insgesamt zwischen 8 und 30 Tagen und 80 km pro zusätzlichem Tag. Minibusse: 500 km pro Tag bis 7 Tage, 3.500 km insgesamt zwischen 8 und 30 Tagen und 80 km pro zusätzlichem Tag.

SegmentKautionKM-MehrpreisTageslimitMonatslimit
Economy3.000 TL3,00 TL + MwSt.5004.000
Mittelklasse4.000 TL4,00 TL + MwSt.5004.000
Oberklasse6.000 TL6,00 TL + MwSt.5004.000

Gemietete Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der Türkei genutzt werden. Eine Nutzung im Ausland ist nicht gestattet. Fahrzeuge können in einer anderen B2Carlease-Filiale zurückgegeben werden, sofern dies innerhalb der Arbeitszeiten erfolgt. Dabei kann eine Einwegmietgebühr anfallen.

Details und Schutzpakete

Zusatzkosten, Nutzungsbeschränkungen und Schutzpakete

Für Änderungen von Reservierungen oder Fragen erreichen Sie uns unter [email protected] oder +90 850 303 89 36.

Verkehrsstrafen, HGS-OGS-Gebühren, institutionelle Strafen und Zusatzleistungen gehen zulasten des Mieters. Bei Verschmutzungen, die nicht durch Standardreinigung entfernt werden können, wird eine Detailreinigungsgebühr berechnet.

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder einem registrierten Zusatzfahrer genutzt werden. Andernfalls ist der Mieter für sämtliche Schäden voll verantwortlich und Schutzpakete verlieren ihre Gültigkeit.

Unzulässige Nutzungen

  • Gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung,
  • Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Anhänger,
  • Nutzung für rechtswidrige Zwecke,
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
  • Einsatz bei Rennen, Rallyes oder Härtetests,
  • Einsatz auf Gelände, Sand, Gebirge oder anderen ungeeigneten Straßenbedingungen.

Schutzpakete

  • Mini-Schutzpaket: Umfasst Diebstahlschutz, Ersatzfahrzeug, 24/7 Pannenhilfe sowie Reifen-, Glas- und Scheinwerferschäden.
  • Umfassendes Schutzpaket: Deckt Schäden bis 17.000 TL ab. Bei höheren Schäden ist ein Protokoll erforderlich.
  • Premium-Schutzpaket: Deckt Schäden bis 26.000 TL ab und umfasst zusätzlich persönliche Unfallabsicherung, Innenraumschutz und optionale Haftpflicht.
Kontakt
Fragen, Anregungen und Anfragen zur B2Carlease-Autovermietung können Sie direkt an [email protected] oder telefonisch unter +90 850 303 89 36 richten.
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